Die Urheber der Mails behaupten, Sie hätten unrechtmäßig Filme aus dem Internet gestreamt. Nicht immer sind solche Abmahnungen betrügerisch, aber doch sehr oft.

Als Absender tauchen unter anderem folgende Kanzleien auf: office@appel-law.de, office@hoppe-law.de, office@hofmannlaw.de, office@lindemann-law.de, office@kanzlei-sauerwald.de, office@kanzlei-krohm.de, office@kertas.de, office@kanzlei-zuehlke.de oder office@stephanlaw.de

Die vermeintlichen Kanzleien – oft sind es gar keine Rechtsanwälte -behaupten die 20th Century Fox oder andere Rechteinhaber zu vertreten und behaupten eine Urheberrechtsverletzung.

Bitte prüfen Sie bei derartigen Abmahnungen zunächst einmal, ob die dort aufgestellte Beschuldigung auf Sie überhaupt zutreffen kann. Wer nichts von zweifelhaften Seiten streamt – kann auch nichts falsch machen. Auf keinen Fall sollten Sie auf das Lockangebot hereinfallen, schnell einen kleinen Betrag zu zahlen.

Weiterhin sollten Sie E-Mails von derartigen Absendern, und insbesondere etwaige Anhänge, keinesfalls öffnen, ohne dass diese durch einen (aktualisierten) Virenscanner geprüft wurden. Nicht selten wird versucht, auf diesem Wege einen Virus oder einen Trojaner in Ihrem Computer zu platzieren.

Die vermeintlichen Anwaltskanzleien gehen dabei auch über Telefonanrufe vor. Geben Sie bei solchen Anrufen keine persönlichen Daten, Passwörter oder Bankdaten preis. Lassen Sie sich auf kein Gespräch ein. Informieren Sie sich im Internet über die Kanzlei und rufen Sie ggf. über die im Internet gefunden Kontaktdaten zurück.

Wenn Sie besonnen handeln, kann regelmäßig auch nichts schiefgehen. Eine vorschnelle Zahlung sehen Sie nie wieder.

Ob es sich überhaupt um einen Rechtsanwalt handelt, können Sie im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer prüfen (https://www.bea-brak.de/bravsearch/…). Allerdings kennt dieses noch keine juristischen Personen wie GmbH´s oder AG´s sondern nur die einzelnen, in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte.