Hier ein Überblick für alle, die AirBerlin – Flüge gebucht haben:
Alle Reisenden, die einen Flug gebucht haben, der nach dem 28. Oktober starten soll, haben keinen Anspruch auf Durchführung des Fluges, weil die Tickets ihre Gültigkeit verlieren. Unter Umständen werden diese Flüge von den neuen Eigentümern durchgeführt. Klarheit besteht aber erst, wenn die Verhandlungen mit Lufthansa bzw. Easyjet abgeschlossen sind. Die Verhandlungen werden voraussichtlich noch bis zum 12. Oktober andauern.
Für Reisende, die ihr Ticket vor dem 15. August gekauft habe (Stellung Insolvenzantrag), fällt der Ticketpreis in die Insolvenzmasse und die Aussichten das Geld zurückzubekommen sind als minimal anzusehen.
Wenn das Ticket nach dem 15. August gekauft wurde, kann von einer Erstattung ausgegangen werden. Hier existiert ein Treuhandkonto, auf das die Gelder geflossen sind.
Wenn AirBerlin als Fluglinie im Rahmen einer gebuchten Pauschalreise vorgesehen war, muss der Reiseveranstalter für eine Ersatzbeförderung sorgen.
Die Fluggesellschaft FlyNiki ist von der Insolvenz von AirBerlin nicht betroffen.