Ein Versicherter meldete seiner Hausratversicherung einen Brandschaden. Es stellte sich heraus, dass er bereits eine andere Versicherung besaß, die er bisher verschwiegen hatte. Aufgrund dieser
Mehrfachversicherung lehnte die Hausratversicherung die Zahlung ab. Es wurde vermutet, dass der Mann absichtlich doppelt abkassieren wollte. Der Fall wurde vom Oberlandesgericht Oldenburg am 21.08.2017 geprüft. Das Urteil: AZ 5 U 18/17.

Konkreter Fall: Mehrfachversicherung

Ein Mann hatte eine Hausratsversicherung, die er nach einem Brandschaden in Anspruch nehmen wollte.
Es ging um einen Betrag von 40.000 Euro. Die Versicherung wollte nicht bezahlen. Die Begründung:
Der Mann hatte eine zweite Hausratversicherung, die er jedoch bei Vertragsabschluss im Jahr 2012
nicht erwähnt hatte. Aufgrund dieser Mehrfachversicherung verweigerte die Hausratversicherung nun
die Zahlung. Der Versicherte behauptete, dass seine Frau die erste Versicherung im Jahr 1996
abgeschlossen hatte. Er gab an, die deutsche Sprache zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausreichend
beherrscht zu haben.

Die Gerichtsentscheidungen

Das Oberlandesgericht Oldenburg glaubte dem Mann nicht. Es sah als erwiesen an, dass dieser die
erste Hausratversicherung im Jahr 2012 geschlossen hatte. Laut OLG lag eine betrügerische Absicht
vor. Zu dieser Ansicht kam das Gericht aus folgendem Grund: Der Versicherte hatte kurz nach dem
Abschluss der zweiten Hausratversicherung einen Wasserschaden gemeldet – und zwar beiden
Versicherungen. Er bekam damals von beiden Versicherern jeweils 800 Euro.
Kurz nach diesem Wasserschaden änderte der Mann den Vertrag der ersten Versicherung aus dem Jahr 1996. Er stellte ihn auf eine höhere Versicherungssumme um. Zwei Monate später folgte der
Brandschaden, den er ebenfalls beiden Versicherungen anzeigte. Bei der Meldung des Schadens gab er an, nicht anderweitig versichert zu sein.

Versicherungsvertrag nichtig

Die Mehrfachversicherung des Mannes flog durch einen Zufall auf. Aufgrund der Vorgeschichte ging das Gericht davon aus, dass der Mann absichtlich so gehandelt hatte. Laut Gericht hatte er von Anfang an geplant, die Schäden beiden Versicherungen zu melden und doppelt abzukassieren. Deshalb ist der 2012 abgeschlossene Vertrag nichtig.

Fazit

Im Schadensfall bekommen Sie immer nur den tatsächlich entstandenen Schaden ersetzt. Wenn Sie
mehrere Versicherungen für dieselbe Gefahr abschließen, bekommen Sie den Schaden trotzdem nicht doppelt ersetzt. Werden diese Verträge absichtlich abgeschlossen, um doppelt abzukassieren, sind diese nichtig. Das ergibt sich aus § 78 Versicherungsvertragsgesetz.