Ein Richter am LG Düsseldorf hat mit den bunten Bauklötzchen ein möglichst maßstabsgetreues Modell eines Tatorts nachgebaut.

Hintergrund: Ein Angeklagter soll seine Freundin an den Unterschenkeln gepackt und aus fast sieben Metern Höhe in die Tiefe gestoßen haben. Die Frau überlebte schwerverletzt. Der Angeklagte streitet die Tat ab. Unabhängige Augenzeugen für die Tat gibt es nicht.

Die Geschädigte hatte während des Verfahrens ihre ursprüngliche Aussage geändert. Zunächst hatte sie behauptet, beim Teppichklopfen aus dem Fenster gefallen zu sein. Teppich oder Teppichklopfer fanden sich allerdings nicht. In der Folge änderte die Geschädigte ihre Aussage und behauptete, der Angeklagte habe sie an den Unterschenkeln gepackt und aus dem Fenster gestoßen.

Diese Version zweifelt allerdings der hinzugezogene Sachverständige an. Begründung: Die Fundstelle der Frau im Hinterhof lässt sich biomechanisch nicht mit dieser Tatschilderung erklären.

Um die Tatsituation zu veranschaulichen – das Lego-Modell.

Ergebnis: Das Gericht hat zu viele Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers. Am Ende des Prozesses könnte es lediglich bei dem Vorwurf des Drogenhandels verbleiben. Die Polizei fand 18 Gramm hochreines Kokain in der Wohnung des Angeklagten.