Ein Arbeitnehmer sollte wiederholt nur einen befristeten Arbeitsvertrag bei demselben Arbeitgeber
bekommen. Seiner Meinung nach war das nicht zulässig. Er forderte einen unbefristeten Vertrag. Der
Fall ging durch mehrere Instanzen und wurde am 06.06.2018 vom Bundesverfassungsgericht entschieden:
AZ 1 BvL 7/14 und 1 BvR 1375/14.

Konkreter Fall: Streit über die mehrfache Befristung eines Arbeitsvertrags

Ein Arbeitnehmer stritt mit seinem Arbeitgeber über seinen befristeten Arbeitsvertrag. Er hatte
bereits vorher für denselben Arbeitgeber gearbeitet und sollte wiederholt nur befristet eingestellt
werden. Seiner Meinung nach war das nicht erlaubt und die sachgrundlose Befristung unwirksam. Sie
verstoße gegen § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG. Der Mann ging vor Gericht und klagte auf einen
unbefristeten Arbeitsvertrag.

Der Hintergrund: Teilzeit- und Befristungsgesetz

Dieses Gesetz besagt, dass ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer höchstens zwei Jahre befristet
beschäftigen darf, sofern keine wichtigen Gründe dafür vorliegen. Diese Regelung soll vermeiden,
dass Arbeitgeber die Situation ausnutzen und immer wieder nur einen befristeten Arbeitsvertrag
vergeben. Man spricht in diesem Fall von Kettenverträgen. Die Arbeitnehmer sollen davor geschützt
werden.
Dient ein befristeter Arbeitsvertrag jedoch als Brücke in eine Dauerbeschäftigung, ist er
zulässig. Wenn ein Arbeitnehmer nur kurz befristet beschäftigt war oder diese Beschäftigung sehr
lange zurückliegt, kann die Befristung ebenfalls erlaubt sein. Das kann zum Beispiel Jobs während
der Schul- oder Studienzeit betreffen.

Die Entscheidung des Arbeitsgerichts

Das Arbeitsgericht folgte der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Demnach sei es erlaubt, den
Arbeitnehmer nach drei Jahren erneut ohne Grund befristet zu beschäftigen. Die Klage des
Arbeitnehmers war zunächst erfolglos. Er legte eine Verfassungsbeschwerde ein, da er der Meinung
war, seine Rechte aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG seien verletzt worden. Der
Fall landete vor dem Bundesverfassungsgericht: AZ 1 BvL 7/14.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Dieses entschied zugunsten der Arbeitnehmer. Ein Arbeitgeber darf seine Mitarbeiter nicht mehrfach
nur befristet beschäftigen. Es wurde außerdem klargestellt, dass Gerichte bei der Auslegung
gesetzlicher Regelungen nicht den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers übergehen dürfen. Die
Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sei in diesem Fall verfassungswidrig gewesen.

Fazit

Diese Entscheidung stärkt die Rechte von Arbeitnehmern. Sie brauchen es häufig nicht
hinnehmen, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen wiederholt nur einen befristeten Arbeitsvertrag geben will.