Ein Ehepaar aus Deutschland beauftragte eine Frau in den USA, für sie gegen Bezahlung ein Kind
auszutragen. Hierfür schlossen sie einen Vertrag. In den USA wurde das deutsche Ehepaar zu den
rechtlichen Eltern des Kindes erklärt. Da eine kommerzielle Leihmutterschaft in Deutschland nicht
erlaubt ist, prüfte das Oberlandesgericht Braunschweig diesen Fall am 12.04.2017. Das Urteil: 1 UF
83/13.

Konkreter Fall: entgeltliche Leihmutterschaft in den USA

Ein deutsches Ehepaar wünschte sich ein Kind und entschied sich für eine Leihmutterschaft. Sie
beauftragten eine Vermittlungsagentur. Diese fand in den USA ein Ehepaar, das dazu bereit war. Eine
Frau wollte für das deutsche Ehepaar ein Kind austragen – gegen Bezahlung. Beide Paare schlossen
hierfür einen Vertrag. Die Leihmutter war mit Zwillingen schwanger.
Vor der Geburt der Kinder entschied ein US-Gericht in Colorado, wer in Zukunft die rechtlichen
Eltern sind. Da die deutschen Eheleute die Auftraggeber der Leihmutterschaft waren, wurden sie ab
der Geburt der Zwillinge zu deren rechtlichen Eltern erklärt. Seit 2011 lebt die Familie in
Deutschland.

Die Entscheidung des OLG

Das Oberlandesgericht Braunschweig prüfte, ob sich das US-Recht und das deutsche Recht in diesem
konkreten Fall vereinen lassen. Das Ergebnis: Würde die US-Gerichtsentscheidung anerkannt werden,
wären die Konsequenzen nicht mit dem deutschen Recht vereinbar. In Deutschland führen nur die
Abstammung oder eine Adoption zur rechtlichen Elternschaft. Diese kann nicht durch einen Vertrag
erlangt werden. Das Paar hat gegen deutsche Verbote verstoßen – aus dem Embryonenschutzgesetz und
dem Adoptionsvermittlungsgesetz.
Laut Gericht hat das Paar die deutschen Gesetze bewusst umgangen. Es wollte sich die Rechtsordnung
eines anderen Staates zunutze machen, um sich den Kinderwunsch zu erfüllen. Deshalb kann der
Elternstatus nicht nachträglich in Deutschland anerkannt werden.

Deutsche Gesetze zur Reproduktionsmedizin

Die Gesetze, die in Deutschland die Reproduktionsmedizin regeln, dienen dem Schutz der betroffenen
Frauen und Kinder. Sie sollen vor den Risiken und Gefahren des kommerziellen Handelns geschützt
werden. Die Menschenwürde und das Kindeswohl sollen gewahrt werden. Deshalb wird dieser Schutz vor
die Wünsche der Auftraggeber der Leihmutterschaft gestellt. Eine vertragliche Leihmutterschaft
gegen Bezahlung steht dem Schutz der Kinder und Mütter entgegen – in vielerlei Hinsicht.

US-Gericht entschied ohne Anhörung der Leihmutter

Einer der Kritikpunkte ist, dass das US-Gericht seine Entscheidung bereits vor der Geburt der Kinder
traf. Die Leihmutter wurde hierzu auch nicht mehr angehört. Es wurde demnach nicht ausreichend
berücksichtigt, welche psychische Bindung die Schwangere zu ihren Kindern hatte. Weitere kritische
Punkte sind die Gestaltung des Vertrags und auch die Art des Zusammenkommens über eine Vermittlungsagentur.