Wer im Unterhaltsverfahren falsche Angaben macht, kann deswegen seinen Unterhaltsanspruch verlieren.

Im vorliegenden Fall hatte die Ehefrau nach der Trennung von ihrem Ehemann einen Minijob aufgenommen. Im laufenden Unterhaltsprozess auf Trennungsunterhalt verschwieg sie dies aber und behauptete, Verwandte würden ihr Geld leihen um ihren Unterhalt zu bestreiten. Dieses Geld müsse sie auch wieder zurückzahlen.

Der Ehemann hatte jedoch zwischenzeitlich von dem Minijob erfahren und wies im Prozess auf die Arbeit seiner Frau hin. Eine Zeugin bestätigte seine Angaben.

Darauf hin stellte das OLG Oldenburg fest, dass die trotzt des Minijobs unterhaltsberechtigte Ehefrau, keine Unterhaltsansprüche mehr gegen ihren Mann hat.

Begründung:

Erstens sei man vor Gericht zur Wahrheit verpflichtet.

Zweitens sei das unterhaltsrechtliche Verhältnis zwischen Eheleuten in besonderem Maße durch die Grundsätze von Treu und Glauben beherrscht.

Da die Ehefrau gegen diese Grundsätze verstoßen habe, sei die Inanspruchnahme des Ehemannes grob unbillig. Darüber hinaus treffe die Versagung des Unterhaltsanspruchs die Ehefrau auch nicht unangemessen hart, da sie ihre Teilzeitbeschäftigung ausdehnen und so für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen könne.

OLG Oldenburg (3 UF 92/17)