Kündigt ein Kunde seinen Vertrag mit Vodafone aufgrund eines Umzugs, gilt das sogenannte
Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Bei Vodafone beginnt diese Frist
allerdings erst am Umzugstag – nicht am Tag der Kündigung. Das kritisierte die Verbraucherzentrale.
Sie klagte gegen Vodafone. Das Oberlandesgericht München entschied darüber am 18.01.2018. Das
Urteil: AZ 29 U 757/17.

Konkreter Fall: Streit über Kündigungsfrist bei Vodafone

Verbraucherschützer kritisierten eine Formulierung auf der Internetseite von Vodafone. Es ging um
die Kündigungsfrist des Vertrags bei einem Umzug. Dort hieß es: „Frist von 3 Monaten ab
Umzugstermin“. Die Verbraucherschützer hielten diese Formulierung für irreführend. Sie waren
außerdem der Meinung, die Frist müsse mit dem Termin der Kündigung beginnen – nicht erst am
Umzugstag. Daher könne die Kündigung auch schon vor dem Umzug erklärt werden, das heißt vor dem
Eintritt des Kündigungsgrundes.
Ansonsten würde es bedeuten, dass die Kunden noch mehrere Monate für eine Leistung bezahlen
müssen, die sie schon längst nicht mehr in Anspruch nehmen. Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist
dieses Vorgehen nicht im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG).
Vodafone wies darauf hin, dass es unterschiedliche Auffassungen zu den betreffenden Abschnitten im
TKG gibt. Das Unternehmen habe nur seine Sichtweise dargestellt. Laut Vodafone muss sich das
Sonderkündigungsrecht auf den Umzugstermin beziehen. Sonst könne dieses Recht von Kunden
missbraucht werden.

Die Gerichtsentscheidungen

Das Landgericht stimmte zunächst der Verbraucherzentrale zu. Vodafone sollte die beanstandete
Formulierung unterlassen. Da das Unternehmen dieses Urteil nicht hinnehmen wollte, ging es in
Berufung.
Das Oberlandesgericht München entschied zugunsten von Vodafone. Die Formulierung ist zulässig. Die
Kündigungsfrist wurde ebenfalls als korrekt angesehen. Es ist erlaubt, die Verbraucher erst 3
Monate nach ihrem Umzug aus dem Vertrag zu entlassen.
Eine andere Terminfestlegung birgt die Gefahr des Missbrauchs. Kunden könnten auf die Idee kommen,
den Vertrag bereits zu kündigen, wenn sie nur unverbindlich über einen Umzug nachdenken oder ein
Jobangebot an einem anderen Ort bekommen. Wird dieses Missbrauchsrisiko berücksichtigt, ist eine
3-monatige Kündigungsfrist akzeptabel. Vodafone gewann den Fall. Die Kündigungsfrist gilt
weiterhin erst ab dem Tag des Umzugs.