StreamOn“ ist eine Option der Mobilfunktarife MagentaMobil der Deutschen Telekom. Sie können „StreamOn“ auf Wunsch zusätzlich buchen, um Streaming-Dienste zu nutzen. Teilaspekte dieser Option wurden dem Unternehmen am 15.12.2017 von der Bundesnetzagentur untersagt. Der Grund: Sie widersprechen den Richtlinien der Netzneutralität.
Was bedeutet Netzneutralität?
Hiermit ist die Gleichbehandlung der im Internet übertragenen Daten gemeint. Darüber hinaus soll bei der Nutzung eines Datennetzes ein diskriminierungsfreier Zugang geschaffen werden. Europäische Vorschriften zur Netzneutralität und zum Roaming sorgen dafür, dass diese Gleichbehandlung gegeben ist.
Was ist bei „StreamOn“ problematisch?
Um die Netzneutralität zu wahren, muss „StreamOn“-Kunden Videostreaming in ungedrosselter Bandbreite zur Verfügung stehen. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, erklärt, dass Dienste wie „StreamOn“ auf dem „Roam-Like-At-Home-Prinzip“ beruhen müssen.
Die Deutsche Telekom zieht das „StreamOn“-Datenvolumen zwar nicht generell vom Inklusiv-Volumen ab, wenn Content-Partner die Dienste nutzen, allerdings wird bei bestimmten Tarifen die Übertragungsrate gedrosselt. Dadurch können diese Kunden Videos nur noch in SD-Qualität empfangen. Aus Sicht der Bundesnetzagentur gibt es keinen technischen Grund, der dieses erforderlich macht. Videodienste müssen nicht gedrosselt werden. Deswegen widerspricht diese Vorgehensweise der Netzneutralität. Die Bundesnetzagentur fordert, dass die Deutsche Telekom diesbezügliche Änderungen bis Ende März 2018 vornimmt. Andernfalls droht ein Zwangsgeld. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Diese Tarife sind betroffen.
Die Bundesnetzagentur untersagt der Deutschen Telekom die Drosselung der Übertragungsrate beim Videostreaming für folgende Tarife:
- MagentaMobil L
- MagentaMobil L Plus
- MagentaMobil L Premium
- MagentaMobil L Plus Premium
Die anderen Tarife von MagentaMobil und MagentaEins sind nicht betroffen. Sie verstoßen nicht gegen die Netzneutralität.
„StreamOn“ wird den Vorschriften angepasst
Die Deutsche Telekom GmbH darf „StreamOn“ weiterhin anbieten. Allerdings muss diese Zusatzoption den aktuellen Vorschriften zur Netzneutralität angepasst werden. Kunden innerhalb der EU müssen vom „Roam-Like-At-Home-Prinzip“ profitieren können. Dieses Prinzip muss für alle Tarife gelten, bei denen Roaming im europäischen Ausland genutzt wird. Insbesondere für MagentaMobil-Kunden im EU-Ausland gilt: Vom Inklusiv-Datenvolumen darf in Zukunft kein Datenvolumen mehr für die Nutzung von „StreamOn“ abgezogen werden.
Deutsche Telekom ändert AGB für Content Partner
Ab dem 01.04.2018 gelten für Content-Partner der Deutschen Telekom neue Allgemeine Geschäftsbedingungen. Eine wesentliche Änderung ist, dass nun auch Streaming-Anbieter und Privatpersonen, die Downloadfunktionen anbieten, als Content-Partner „StreamOn“ nutzen können. Dank der Änderungen der AGB ist die Netzneutralität sichergestellt. „StreamOn“ erfüllt damit die Anforderungen an die Gleichbehandlung der Daten.